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Unternehmens- und Existenzgründungsförderung

Schraubenschlüssel (Quelle: pixelio.de)

 

Bürgschaften des Landes Hessen - ein „effizientes und Ressourcen schonendes Wirtschaftsförderinstrument“

 

 

Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften

Die Hessische Landesregierung bietet ab sofort befristet bis auf weiteres als Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften für infolge der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen - im Einzelfall auch größere Unternehmen - zu verbesserten Konditionen an. Es beinhaltet im Rahmen der bestehenden Bürgschaftsrichtlinien erhöhte Bürgschaftsquoten von (bis zu) 80% der Kreditsumme. Das Eigenobligo des Kreditinstitutes muss daher - auch beihilferechtlich begründet - grundsätzlich mindestens 20% betragen.

Ergänzend wird das Antrags- und Bearbeitungsverfahren bei Landesbürgschaften verschlankt und beschleunigt. Bürgschaftsanträge im Rahmen des Sonderprogramms werden bevorzugt bearbeitet.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere Automobilzulieferer, die neben der allgemeinen Bürgschaftsantragsberechtigung gemäß den Bürgschaftsrichtlinien grundsätzlich folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Betriebsmittellinien müssen ausgeschöpft sein
  • Ein nennenswerter Eigenbeitrag der Gesellschafter muss geleistet sein oder werden (z.B. Gesellschafterdarlehen)
  • i.d.R. signifikanter, nicht saisonaler, Auftrags-oder Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 25%
  • Vorrangige Nutzung des Kurzarbeiterinstrumentes zur Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse, d.h. i.d.R. kein Arbeitsplatzabbau
  • Nachhaltig tragfähiges Geschäftsmodell
  • Kapitaldienstfähigkeit
  • i.d.R. (noch) intakte Eigenkapitalsituation (kein verlustbedingter Verzehr des Eigenkapitals zu mehr als 50% und davon mehr als 25% während der letzten 12 Monate); d.h. (noch) kein UiS-Status. Für Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gemäß EU-Definition gelten zusätzliche Auflagen und Bestimmungen der Europäischen Beihilfenkontrolle
  • Ein Kreditinstitut ist zur Stellung eines Bürgschaftsantrages und der Übernahme eines Eigenobligoanteils bereit

Durch das Unternehmen über das finanzierende Kreditinstitut einzureichende Unterlagen: Antrag, Unternehmensrating, Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, Unternehmensplanung, Liquiditätsplanung.

Anlaufstellen sind die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBANK) und die Bürgschaftsbank Hessen (BB H), die auch erste Auskünfte erteilen. Anfragen für die Übernahme von Bürgschaftsbeträgen bis zu 1 Mio. EUR sind vorrangig an die BB H zu richten. Anträge müssen über die Hausbanken eingereicht werden.

Kontakt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Niederlassung Wiesbaden
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Antragsbearbeitung:
► Dieter Kaps
Tel: 0611 - 774 7368 / E-Mail: dieter.kaps@ibh.hessen.de
► Gerhard Schwender
Tel: 0611 - 774 7259 / E-Mail: gerhard.schwender@ibh.hessen.de
► Sandra Weitzel
Tel: 0611 - 774 7375 / E-Mail: sandra.weitzel@ibh.hessen.de

sowie

Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Antragsbearbeitung:
► Georg Schmidt
Tel: 0611 - 1507 36 / E-Mail: schmidt@bb-h.de
► Norbert Kadau
Tel: 0611 - 1507 30 / E-Mail: kadau@bb-h.de
► Michael Schwarz
Tel: 0611 - 1507 26 / E-Mail: schwarz@bb-h.de

 

Wie wird gefördert?

Quotale Ausfallbürgschaften des Landes Hessen für volkswirtschaftlich besonders gerechtfertigte und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zur Besicherung von:

► Betriebsmittelkrediten/-rahmen sowie Avalrahmen (Regelquote 50%) sowie
► Investitionskrediten (Regelquote 70 %)

! Vorrangig sind eigene Mittel und andere Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Bürgschaftsrisiko ist banküblich abzusichern.
! Für zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ausgereichte Kredite kann keine Bürgschaft übernommen werden.
! Für Bürgschaften bis € 1 Mio. Obligo ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH Ansprechpartner (siehe Link rechts).
! Die dauernde Unterstützung eines Unternehmens ist ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kreditwürdige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelpersonen, soweit sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind.

Die Bürgschaftsübernahme erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Richtlinien des Landes Hessen, aktuelle Fassung vom 5. Juli 2006.

Für Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften an Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Wo können Landesbürgschaften beantragt werden?

Die WIBANK bearbeitet und verwaltet für das Land Hessen die Bürgschaften. Sie ist Ansprechpartnerin für Unternehmen und Kreditinstitute bei der Antragstellung.

Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehen Vordruck (Unternehmen und Bank) nebst beizufügenden Unterlagen bei der

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Anstalt öffentlichen Rechts
Kreditförderung Bürgschaften
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden

Wie sieht der Bearbeitungsablauf (Zeitfenster) der Staatsbürgschaften aus?

► WIBANK erstellt Entscheidungsvorlage für den Bürgschaftsausschuss anhand der Antragsunterlagen
► „Runder Tisch“ mit allen Beteiligten (Bank, Unternehmen, Land, WIBANK zur Klärung offener Fragen
► Sitzung Bürgschaftsausschuss (Termine bedarfsorientiert) mit Empfehlung an Minister
► Protokollerstellung und Ministerentscheidung
► Zusagen an Kreditinstitut und Unternehmen
► Abschluss Kreditverträge
► Ausstellen und Übersendung der Bürgschaftsurkunde

Was kosten Bürgschaften?

► Antragsbearbeitungsgebühr 1% des Bürgschaftsobligos (Erhebung in zwei Tranchen: 0,5% des beantragten Obligos bei Antragstellung fällig, weitere 0,5% des zugesagten Obligos bei Zusage; jedoch max. insgesamt T€ 60) 
► Verwaltungsgebühr jährlich 1% des Bürgschaftsobligos

Beihilferelevanz von Bürgschaften

► Bürgschaften sind Beihilfen 
► Einzelfallbezogene und ratingbasierte Subventionswertberechnung mittels der von PwC entwickelten und durch die EU genehmigten Berechnungsmethode 
► PwC-Beihilfewertrechner (siehe entsprechendenLink rechts)

Wo erhalte ich Antragsformulare und nähere Informationen?

► Download Antragsformulare und aktuelle Richtlinien bei der WIBANK (siehe entsprechenden Link rechts) 
► Telefonische und schriftliche Beratung erteilt Herr Kaps: 0611 – 774 73 68, dieter.kaps@ibh-hessen.de

Wesentliche Antragsunterlagen bei gesunden sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind:

  • Zusage Kreditinstitut
  • Detaillierte Beschreibung des Unternehmens und des VorhabensJahresabschlüsse
  • Planzahlen
  • LiquiditätsplanInvestitionsplan
  • AuftragslageBeschäftigtenzahlen
  • Handelsregisterauszug
  • GesellschaftsverträgeVermögensstatus Gesellschafter
  • Sicherheitenangebot
  • ggf. Sanierungskonzept bei UiS

 

 

3 Leute im Gespräch

Sie suchen Förderprogramme für Unternehmen und Existenzgründer?

Für hessische Unternehmen stehen Beratungsangebote und Förderprogramme in den folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Existenzgründung und Unternehmensnachfolge
  • Betriebliche Investitionen
  • Umweltschutz und Energie
  • Technologie
  • Aus- und Weiterbildung

Zusätzlich bietet das Land Hessen zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital und die Übernahme von Bürgschaften an. In unserer Förderfibel, die Sie rechts als Download finden, erfahren Sie mehr über die Beratungsangebote und Förderprogramme.

 

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