Einer-für-Alle-Dienste jetzt nachnutzen - Vertrag schließen und Anbindung starten

Ausgabe 5 vom 26.07.2023

Mit unserem Newsletter informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über den Stand unserer Umsetzungsprojekte.

Unser Fokus liegt weiterhin auf den Rolloutaktivitäten für folgende Einer-für-Alle (EfA)-Dienste, deren vertragliche Nutzung über den FIT-Store der FITKO möglich ist:

  • Führerschein (OZG-ID 10169),
  • Fahrtenschreiber mit den Leistungen Fahrerkarte (OZG-ID 10423), Unternehmenskarte (OZG-ID 10455), Werkstattkarte (OZG-ID 10457) sowie
  • Personenbeförderungsgenehmigung (OZG-ID 10447).

Wir freuen uns, dass aus den für die EfA-Dienste in 2023 bereitgestellten Bundesmitteln ein Kontingent für die Finanzierung von Anbindungskosten für interessierte Vollzugsstellen verfügbar ist, welche die Anbindung im Jahr 2023 vollziehen. Zögern Sie also nicht, mit uns in Kontakt zu treten! Die Details zum Stand der Umsetzung können Sie den einzelnen Projektberichten entnehmen.

Die Fachverfahrenshersteller haben die Online-Anträge unserer EfA-Dienste bereits über Schnittstellen in die gängigsten Fachverfahren angebunden und planen den Abschluss dieser Anbindung für alle Antragsstrecken bis zum Ende des Jahres 2023. Somit wird eine medienbruchfreie Übertragung der Antragsdaten in das genutzte Fachverfahren ermöglicht und die Sachbearbeitung entlastet. Alternativ steht den Vollzugsstellen ohne Fachverfahren eine PDF-Lösung zur Verfügung.

Was gibt es darüber hinaus zu berichten? Das Projekt Führerschein war beim bundesweiten Digitaltag im Juni 2023 gemeinsam mit der Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem Aktionsstand vertreten. Einen Kurzbericht finden Sie nachstehend. Außerdem setzen wir uns für die Entwicklung und Implementierung eines neuen Standards xFührerschein ein: Mit der neuen Schnittstelle nach dem XÖV-Standard soll ein harmonisierter Datenaustausch und damit ein reibungsloser Prozessablauf zwischen allen Beteiligten und über alle Antragsverfahren hinweg sichergestellt werden. Die Details erfahren Sie in unserem Exkurs.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Newsletter an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Die letzte Ausgabe vom 28. April 2023 können Sie hier nachlesenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen oder Interesse an der Nutzung unserer Online-Dienste haben. Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Projekt Führerschein

Weitere Online-Anträge und Module verfügbar

Im Projekt Führerschein wurden drei neue Online-Anträge erfolgreich umgesetzt. Der Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, der Antrag für einen Internationalen Führerschein und der Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Ablauf der Gültigkeit stehen als Online-Antragstrecken zur Verfügung. Mit dem Mai-Release der Standardschnittstelle können die Fachverfahrenshersteller mit der Anbindung an die Fachverfahren starten. Insgesamt wurden somit 10 medienbruchfrei digitalisierte Online-Anträge für die Leistung Führerschein fertiggestellt. Zudem werden aktuell Demovideos für jeden Antrag erstellt, um eine noch bessere Unterstützung bei der Beantragung als auch für die Information in den Fahrerlaubnisbehörden zu bieten.

Die nachstehenden Fachverfahrenshersteller setzen die Schnittstelle zu den Online-Anträgen des digitalen Führerscheinantrages um. Für die jeweils genannten Online-Anträge stehen die Schnittstellen bereits zur Verfügung, d. h. sie sind technisch umgesetzt und durch eine Pilotbehörde bereits abgenommen, die weiteren Antragsstrecken des Führerscheins werden voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023 an die Fachverfahren angebunden.

  • GekoS mbH: Erstantrag, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis-Erweiterung, Führerschein-Umtausch
  • Komm.ONE: Erstantrag, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis-Erweiterung
  • prokommunal: Erstantrag
  • Telecomputer GmbH:
    • Fachverfahren IKOL-FS: Erstantrag
    • Fachverfahren OK-VERKEHR FS: (bisher noch nicht umgesetzt)

Der Antrag auf Führerschein-Umtausch spielt in diesem Jahr eine besonders wichtige Rolle. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Auch diese Verwaltungsleistung kann bequem von zu Hause aus beantragt werden. Eine intuitiv gestaltete Bildsprache führt die antragsstellenden Personen durch den Antragsprozess und alle erforderlichen Unterlagen können digital hochgeladen werden. Zur Authentifizierung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Antragstellende können entweder ihren digitalen Personalausweis (eID) verwenden oder manuell ihre Personendaten eingeben und eine Kopie ihres Ausweises hochladen. Das alte Führerscheindokument muss nun nur noch von der Fahrerlaubnisbehörde entwertet werden, was problemlos bei der Abholung des neuen Führerscheins erfolgen kann. Auf diese Weise ermöglicht die neue Online-Lösung, den persönlichen Kontakt der antragstellenden Personen mit der Fahrerlaubnisbehörde zu reduzieren.

Im Rahmen des Digitaltages haben das HMWEVW und die Landeshauptstadt Wiesbaden zwei Aktionstage am 10. und 14. Juni 2023 organisiert, um Bürgerinnen und Bürger über die digitalen Angebote der Verwaltung zu informieren. Es gab vieles zu entdecken, von einem Beratungsangebot zum Führerschein-Pflichtumtausch bis hin zum Bürgerkoffer der Landeshauptstadt Wiesbaden, mit welchem man seine PIN für die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises zurücksetzen konnte. Die Pressemeldung der Landeshauptstadt Wiesbaden können Sie der PressemitteilungÖffnet sich in einem neuen Fenster entnehmen.

Der Online-Erstantrag wird aktuell von rund 60 Prozent der hessischen Fahrerlaubnisbehörden angeboten. Für die Fahrerlaubnisbehörden außerhalb von Hessen steht der Online-Dienst im FIT-Store sowie im digitalen Marktplatz des FIT-Store zur Verfügung. Derzeit werden sowohl mit den Fahrerlaubnisbehörden wie auch mit den fachlich zuständigen Personen zahlreiche Gespräche geführt, um die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Nachnutzung zu schaffen. In vier Bundesländern (BB, NW, TH, BE) wurde der Nachnutzungsvertrag bereits gezeichnet, in vier Bundesländern (BW, HB, RP, ST) stehen die Abstimmungsschreiben zur Nutzung kurz vor der Finalisierung und die Benennung der Pilotkommunen ist erfolgt. In weiteren Ländern wurden die Abstimmungen zur vertraglichen Nutzung begonnen.

Um die kontinuierliche Weiterentwicklung der Online-Anträge und die Berücksichtigung fachlicher, technischer und politischer Veränderungen sicher zu stellen, wurde ein Steuerungskreis mit nachnutzenden und interessierten Bundesländern gegründet. Dieser trifft sich in regelmäßigen Abständen. Zudem wurde ein Prozess zur Anpassungen am Online-Dienst aufgesetzt. Dieser Prozess setzt auf den Vorgaben der bundesweiten Arbeitsgruppe (AG RaBe) auf und ermöglicht so die bundesweit einheitliche Umsetzung der Mindestanforderung an den Betrieb von EfA-Leistungen.

Bei Fragen zum Projekt Führerschein kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.

Exkurs zum Standard xFührerschein

Aufgrund der hohen bundesweiten Relevanz des digitalen Führerscheins hat sich das HMWEVW zur Entwicklung und Etablierung eines XÖV-Standards entschieden. Durch den neuen Standard xFührerschein soll ein harmonisierter Datenaustausch und damit ein reibungsloser Prozessablauf zwischen allen bundesweit verfügbaren Antrags- und Fachverfahren sichergestellt werden.

Dem neuen Standard werden die bereits durch das HMWEVW erstellten sowie durch die zuständigen Stellen (Bundesredaktion, HMWEVW, BMDV) geprüften und abgenommenen FIM-Artefakte zu Grunde gelegt.

In Zusammenarbeit mit den IT-Dienstleistern T-Systems und saascom wurde eine erste Vorversion des xFührerscheins entwickelt (v.03) und auf dem xRepositoryÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht. In der nun anstehenden Validierungsphase wird die aktuelle Version mit Fachverfahrensherstellern und weiteren Stakeholdern (z. B. Komm.ONE, Telecomputer, GekoS, Prokommunal, AKDB, Governikus) abgestimmt und weiterentwickelt. Die aktuell vorhandene Schnittstellenversion auf Basis der FIM-Standards wird (mind.) bis November 2025 betrieben. Der Übergang von FIM-Schnittstelle zu XÖV-Standard wird mit allen Beteiligten während der Validierungsphase besprochen.

Projekt Fahrtenschreiber

Weitere Funktionen verfügbar, Nachnutzungsinteresse steigt

Auch beim Fahrtenschreiber hat sich seit dem letzten Newsletter wieder viel getan: Mit Anbindung des TÜVs Hessen an die Antragsstrecken der Fahrerkarte konnte in einem Schritt die technische Anbindung für Hessen gestartet und geprüft werden. Nach einer Testphase im Produktivbetrieb steht im August 2023 der Go-Live bevor, so dass in ganz Hessen Anträge für die Erteilung, die Erneuerung und den Ersatz der Fahrerkarte digital gestellt und im Sinne eines Ende-zu-Ende digitalisierten Beantragungsprozesses beim TÜV Hessen auch digital im Fachverfahren weiterverarbeitet werden können.

Der Online-Dienst ist in der Zwischenzeit weiterentwickelt und angepasst worden, um neue Funktionen aufzunehmen: Die Biometrie-Komponente ist integriert. In gemeinsamer Entwicklung mit der Bundesdruckerei ist es nun möglich, Bilder vom Handy oder dem PC hochzuladen und als Antragstellender eine sofortige Rückmeldung zu erhalten, ob dieses Bild den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch die Unterschrift, die auf die Fahrerkarte gedruckt wird, kann nun einfach direkt am Handy vorgenommen oder als Datei hochgeladen werden. Im Bereich der Werkstattkarte wurde daneben eine weitere Antragsstrecke, der Ersatz zum Austausch einer nicht-funktionsfähigen PIN, entwickelt und steht produktiv zur Verfügung. Aus der Praxis heraus werden somit stets Verbesserungen für den Antragsstellenden in die EfA-Lösung eingebracht.

Eine Anbindung folgender für die Fahrtenschreiber-Antragsstrecken relevanter Fachverfahren liegt derzeit vor: Schnittstellen zu den Fachverfahren OK.Verkehr, Telecomputer IKOL und Kisters IFAS bestehen und befinden sich bereits im Wirkbetrieb bei verschiedenen Pilot-Nachnutzenden. Für Vollzugsstellen ohne Fachverfahren steht eine PDF-Lösung bereit.

Der Vorteil eines Rollouts im Rahmen der bis Ende 2023 veranschlagten Unterstützungsleistungen seitens der Umsetzungsprojekte wird von den Bundesländern gesehen: Es besteht ein hohes Nachnutzungsinteresse, welches sich derzeit noch intensiviert. Im Projektalltag wird allerdings deutlich, dass einige nachnutzende Länder stark in die Organisation und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und Architekturen, wie beispielsweise OSCI/XTA, eingebunden sind. Andere Bundesländer äußern ein konkretes Interesse an FIT-Connect als zukunftsrobustem Standard. Die Umsetzungsgespräche hierzu sind angelaufen. Fokussierte Austausche bestehen zu allen nachnutzungsinteressierten Ländern, von denen einige bereits vor Abschluss der Vertragsunterlagen stehen.

Zudem wird der planmäßige Übergang der Steuerung des Projektes auf die zukünftige Geschäftsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) vorbereitet. Diese ist nun mit einer erfahrenen Mitarbeiterin besetzt und der Übergang des Entwicklungsprojekts aus dem HMWEVW in die Betriebsphase im HMSI wird konkretisiert.

Bei Fragen zum Projekt Fahrtenschreiber und bei Interesse an der Aufnahme in unseren regelmäßig tagenden Steuerungskreis kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.

Nützliche Informationen zur Anbindung finden Sie auf der Nachnutzungsplattform des ProjektesÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Projekt Personenbeförderungsgenehmigung

Erste Genehmigungsbehörden im Produktivbetrieb und weitere in der Anbindung

Im Rahmen der EfA-Leistung Personenbeförderungsgenehmigung wurden unter der Federführung des HMWEVW gemeinsam mit der ekom21 Online-Dienste für die Taxi- und Mietwagengenehmigung sowie die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (inklusive EU-Gemeinschaftslizenz) für Unternehmerinnen und Unternehmer entwickelt. Beide Antragsstrecken stehen den Bundesländern bereits seit Ende 2022 über den FIT-StoreÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Nachnutzung zur Verfügung. Im letzten Newsletter haben wir Sie über die zahlreichen Optimierungen, u. a. die Erweiterung um zusätzliche Funktionen und die Verbesserungen auf Grundlage der durchgeführten Nutzertests, informiert.

In Hessen sind in den letzten Monaten bereits die ersten Genehmigungsbehörden in den Produktivbetrieb der Taxi- und Mietwagengenehmigung gestartet. Als Ergebnis einer Interessensabfrage bei 40 der größten hessischen Kommunen befinden sich ca. 30 weitere hessische Genehmigungsbehörden im Anbindungsprozess mit der ekom21. Auch außerhalb Hessens befinden sich Genehmigungsbehörden in weiteren neun Bundesländern im Anbindungsprozess des Online-Dienstes Taxi- und Mietwagengenehmigung. Mit den ersten Produktivsetzungen u. a. in Hamburg, Berlin und Rheinland-Pfalz wird zeitnah gerechnet. Die Nachnutzung der Kraftomnibusgenehmigung ist in den letzten Wochen ebenfalls angelaufen. Die Anbindungsprozesse sind in den hessischen Regierungspräsidien sowie in Brandenburg gestartet.

Die Online-Dienste ermöglichen über die Schnittstelle ins Fachverfahren eine vollständig digitale Bearbeitung der Verwaltungsakte. Die Schnittstelle in das Fachverfahren der Ascherslebener Computer GmbH liegt für beide Online-Dienste bereits vor und gemeinsam mit dem Fachverfahrenshersteller finden aktuell erste volldigitalisierte Anbindungen statt. Mit weiteren Fachverfahrensherstellern stehen wir derzeit im regelmäßigen Austausch zur zeitlichen Planung der Schnittstellenbereitstellung. Für Genehmigungsbehörden, die aktuell kein Fachverfahren besitzen, besteht die Möglichkeit die Antragsdaten in Form eines PDF-Dokumentes zu bekommen und weiterzuverarbeiten oder den Sachbearbeitungsprozess der ekom21 zu nutzen.

An der Nutzung interessierte Genehmigungsbehörden können sich jederzeit per E-Mail an uns wenden.

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